Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in zwei Entscheidungen Az. XI ZR 170/13 und Az. XI ZR 405/12 die Bearbeitungsgebühren der Banken für vergebene Verbraucherkredite für unwirksam erklärt. Sofern Sie diese Gebühren gezahlt haben, können Sie diese von den Banken ersetzt verlangen. Die Frage, wann solche Ansprüche verjährt sind, muss noch vom BGH geklärt werden. Eine Verjährungsfrage wird aktuell vom BGH unter dem Az. XI ZR 117/14 geklärt. Dabei handelt es sich um ein von unserer Kanzlei in den Vorinstanzen geführtes Verfahren.