In den letzten Monaten haben zahlreiche Verbrauchermagazine, die Verbraucherzentralen und die lokalen Zeitungen (z.B. WAZ) darüber berichtet:
Insbesondere ältere Baufinanzierungen und Immobilienkredite ab 2002 sind aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auch heute noch widerrufbar.
Die Folge eines wirksamen Widerrufs ist, dass die Verträge rückabzuwickeln sind. Der Kredit kann ohne Vorfälligkeitsentschädigung sofort abgelöst werden und der Darlehensnehmer schuldet für die Dauer der Nutzung des Darlehens nur die marktüblichen Zinsen.
Sind die Darlehen bereits abgelöst, kann unter Umständen die Vorfälligkeitsentschädigung noch zurückgefordert und eine Neuberechnung verlangt werden.
Insbesondere bei Forwarddarlehen, die zu Zeiten ungünstiger Zinsen aufgenommen wurden, bestehen dadurch erhebliche Vorteile.
Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren zahlreiche Widerrufsbelehrungen der verschiedensten Banken (Sparda Bank West eG, ING DiBa, diverse Sparkassen, Deutsche Bank PGKAG, Bausparkassen, National Bank AG, Nordrheinwestfälische Ärzteversorgung u.v.m.) überprüft und bei Fehlerhaftigkeiten auch kurzfristig ohne Inanspruchnahme von Gerichten gute Ergebnisse in der Rückabwicklung für unsere Mandanten erzielt.
Aufgrund dieser praktischen Erfahrung sind wir in der Lage, Sie auch kurzfristig und kompetent zu beraten und Ihre Verträge bereits in der Erstberatung zu überprüfen.
Wir informieren Sie über Chancen und Möglichkeiten und leiten Sie für die weitere Abwicklung an.
Vereinbaren Sie kurzfristig einen Beratungstermin in unserem Büro in Essen!
Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Schmitt